
Von einem fehlgeschlagenen Versuch spricht man aus, wenn der Täter nachdem er unmittelbar angesetzt hat aus seiner Sicht keine Möglichkeit mehr hat den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dabei ist ein mehraktiges Geschehen gemäß der Gesamtbetrachtungslehre einheitlich zu betrachten, unabhängig vom ursprünglichen Tatplan des Täters. Wol...
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